Datenschutz
Datenschutz ist heutzutage ein wichtiges Thema.
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Sehen Sie hier ob für Ihr Unternehmen oder öffentliche Einrichtung ein Datenschutzbeauftragter notwendig ist!
- Risikostufe 1
Kein Risiko:
Daten sind überall öffentlich.Es besteht noch keine Pflicht.
(z.B. Adressdaten) - Risikostufe 2
Geringes Risiko:
Ohne dass Schäden zu erwarten sind, die Daten sind nicht öffentlichEs besteht noch keine Pflicht.
(z.B. Geburtsdatum) - Risikostufe 3
Hohes Risiko:
Welches auch durchaus Schäden für den Betroffenen ermöglicht.Hier besteht eine Pflicht nach
(z.B. Arbeitsbeurteilungen, Abmahnungen, Bonitätsfeststellungen etc.)
§ 4d Abs. 5 BDSG - Risikostufe 4
Sehr hohes Risiko:
Welches die Gefährdung von Leib und Leben zu Folge haben könnte.Hier besteht eine Pflicht nach
(z.B. Zeugenschutzprogramm)
§ 4d Abs. 5 BDSG
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist für JEDES Unternehmen und für JEDE öffentlichen Einrichtungen verpflichtend!
Informieren Sie sich über die rechtliche Gültigkeit der Bestellung Ihres Datenschutzbeauftragten!
Nach dem BDSG müssen Datenschutzbeauftragte die für ein Unternehmen gestellt werden, eine erforderliche Kompetenz, Fachkunde und Zuverlässigkeit erfüllen.
Ist Ihr Datenschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen in einer leitenden Stellung oder Personalverantwortung?
Dies ist im Sinne der Aufsichtsbehörde unzulässig! Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000€ geahndet werden. [Novelle II vom 01.09.2009]
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie vertraulich und neutral.
Wir bieten Ihnen eine kompetente Beratung mit Lösungsmöglichkeiten, um Ihr Unternehmen datenschutzkonform aufzustellen!
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